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Dennis Brack von Dennis Brack
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Urlaub während der Ausbildung – wie funktioniert das?

Hey zusammen,

während der Ausbildung hat man natürlich Anspruch auf Urlaub ☀️, man kann ja schließlich nicht das komplette Jahr durcharbeiten. 

Das Gesetz sieht hier mindestens 24 Tage im Jahr (bei einer 6-Tage-Arbeitswoche) vor, an denen man als Arbeitnehmer Urlaub haben soll. Bei GEDIA erhält man als Azubi vertraglich 30 Tage Urlaub im Jahr 💪. In bestimmten Fällen hat man auch Anspruch auf zusätzlichen „Sonderurlaub“, beispielsweise bei einem Umzug. Ab einem Behinderungsgrad von 50% schreibt der Gesetzgeber fünf Tage zusätzlichen Urlaub vor, also bei GEDIA insgesamt 35 Tage jährlich.

Es besteht die Möglichkeit, ganze Tage oder auch halbe Urlaubstage zu beantragen. Aber wie genau beantragt man seinen Urlaub? 

Dafür gibt es in unserem GEDIA-Intranet eine Vorlage, in die man alles notwendige einträgt. Hierzu zählen der Zeitraum und die Anzahl der Tage. Zusätzlich muss man eine Person angeben, die diesen Urlaubsantrag genehmigt – in der Regel der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte. In meinem Fall als Auszubildender genehmigt meine Ausbildungsleiterin den Antrag. Da wir als kaufmännische Azubis in den unterschiedlichsten Abteilungen die Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeit unterstützen, ist es immer sinnvoll und auch notwendig, sie über geplante Urlaube und Abwesenheiten zu informieren. 

Zu Beginn jeden Jahres müssen wir Azubis eine Urlaubsplanung 📅 abgeben. Hier geben wir über das gesamte Jahr an, wann wir Urlaub geplant haben – dies ist jedoch nur eine Planung, der Urlaub muss ausnahmslos beantragt und genehmigt werden. Die Urlaubsplanung für uns Azubis wir noch von uns und unserer Ausbildungsleiterin unterschrieben. Als Auszubildene dürfen wir keinen Resturlaub des Vorjahres mit in das nächste Jahr übernehmen. 

Neben den wirklichen Urlaubstagen gibt es noch eine andere Art von „arbeitsfrei haben“, diese nennt sich „Gleitzeittag/e“, was so viel wie „Überstundenabbau“ bedeutet. Zur Erklärung: In den kaufmännischen Ausbildungsberufen arbeitet man im Gleitzeitmodell. Das bedeutet, man kann die Arbeit flexibel starten und beenden, man muss allerdings in der bei uns vorgeschriebenen Kernarbeitszeit von 08:45 Uhr bis 14:45 Uhr anwesend sein. Arbeitet man an einem Tag mehr als es die eigentliche „Sollarbeitszeit“ vorschreibt, wird diese Zeit auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, arbeitet man weniger, wird diese Zeit entsprechend abgezogen – man kann mit seinem Arbeitszeitkonto also auch ins Minus geraten. Die Zeit, die man mehr gearbeitet hat, kann man dann von seinem Gleitzeitkonto abbauen. Ein Gleitzeittag wird genauso behandelt wie ein Urlaubstag, heißt, man beantragt ihn auf demselben Weg und er muss auch genehmigt werden. Allerdings gibt es bei GEDIA eine Grenze – mehr als zwei Gleitzeittage dürfen im Monat nicht genommen werden. Ist man in der technischen Ausbildung, ersetzt das Freizeitkonto das Gleitzeitkonto, da man hier in den meisten Fällen feste Arbeitszeiten hat. Aber auch hier können Überstunden gemacht werden, die an anderen Tagen abgebaut werden können –  das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ist gleich. 

Grundsätzlich sollte während der Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeit eine Abwesenheitsnotiz ☝ im E-Mail Programm Outlook zu sehen sein. Dies kann man individuell anpassen, sie werden automatisch versendet. Gegebenenfalls trägt man dort zusätzlich die Kontaktdaten einer Vertretung ein, falls es eine gibt.

Da alle Azubis die Berufsschule besuchen, ist es wichtig zu wissen, wie es hier mit dem Nehmen von Urlaub aussieht. Während der Schulzeit besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit auf Urlaub. 

Abschließend lässt sich also sagen, Urlaub gibt es natürlich und ist auch notwendig, jedoch muss man sich an ein paar Spielregeln halten. 😊

Viele Grüße 

Dennis 


15. August 2023 15.08.23
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