Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH

Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d) - Vorstellung

#Ausbildung - Pflegefachmann/-frau (m/w/d) 


Dana Valperz, Pflegediensteitung, aus dem GFO Seniorenzentrum St. Gerhardus Drolshagen berichtet über die generalistische Pflegeausbildung:

Generalistische Pflegeausbildung

1.       Wann startet die Ausbildung? Und wie lange dauert sie?

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann startet optional am 01.04.2021 oder am 01.09.2021 und dauert insgesamt drei Jahre.

Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich, also eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung. Auch ein neunjähriger Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung ist möglich.

2.       Wie ist der Ablauf der Ausbildung? Welche Stationen durchläuft ein Azubi in den einzelnen Lehrjahren?

Die generalistische Pflegeausbildung vereint die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit verschiedenen Schwerpunkten.

Die Fachkraftausbildung findet durch theoretischen Unterricht an einer Pflegeschule und durch die praktische Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen statt. Die meisten Praxiseinsätze werden beim Träger der praktischen Ausbildung absolviert.

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“. Auszubildenden, die ihren Schwerpunkt in der Pflege älterer Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

3.       Kann die Ausbildung auch verkürzt werden? Was sind die Voraussetzungen?

Eine geregelte einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer/ zur Pflegehelferin kann auf die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau angerechnet werden, d.h. eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre ist möglich.

 
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08. Februar 2021 08.02.21
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