Lindenschmidt KG

Abfallsortierung

Zur Vorbereitung auf meine Abschlussprüfung, bin ich in unserer Chemikalienhalle zum praktischen Üben der Sortierung von Abfällen nach Abfallgruppen in der Ausnahme 20.

Die Gefahrgutverordnung ist das Regelwerk für den Transport von Gefahrgut in Deutschland. Es gibt allerdings Ausnahmeverordnungen. Die Ausnahme 20 spielt eine besondere Rolle beim Einsammeln von verpackten Abfällen, zum Beispiel bei Schulen, Laboratorien oder der öffentlichen Hand durch Schadstoffmobile. Unter die Abfälle fallen zum Beispiel alle möglichen Motoröle, ätzende Reiniger, Pflanzenschutzmittel und Desinfektionsmittel in Kleingebinden.

Die Ausnahme 20 besagt im Allgemeinen, dass Abfälle, die der gleichen Abfallgruppen zugeordnet werden, zusammen in einem Abfallgefäß (Umverpackung) gekennzeichnet und transportiert werden dürfen. Es gibt 15 Abfallgruppen die nach ihren möglichen Gefahren zugeordnet sind. Die Abfallgruppen haben noch jeweils Untergruppen. Es macht Sinn je nach Verträglichkeit der Abfälle miteinander diese in die Untergruppen zu sortieren, insbesondere bei der Vermutung, dass diese bei Freisetzung gefährlich miteinander reagieren könnten. Ein Beispiel ist die Gruppe 2, worunter entzündbare Flüssigkeiten und Klebstoffe fallen. Das sind zum Beispiel Aceton, Benzin und Altöl. Also alle Flüssigkeiten, die nur die Gefahr des Entzündens vorweisen.

Ohne die Ausnahme 20 wäre der Transport von Kleinmengen verschiedener Gefahrgüter, nur schwer umsetzbar und wirtschaftlich kaum tragbar, da jede Sorte der anfallenden Abfälle einzeln verpackt werden müsste. Die Einteilung in die 15 Untergruppen wurde vorgenommen, um unerwünschte Reaktionen zu vermeiden.

Ich hoffe, euch hat der kleine Einstieg in die Ausnahme 20 gefallen.

Bis zum nächsten mal

David Späth


18. März 2022 18.03.22
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