Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft eG
Goethestraße 39 a59755 Arnsberg
In Neheim wurde am 16. Dezember 1900 die Wohnungsgenossenschaft als „Spar- und Bauverein“ gegründet. 63 Mitglieder traten ihm sofort bei, was echtes Interesse an einem Wohnungsunternehmen zeigte. Eine wesentliche Tätigkeit entwickelte sich in den ersten Jahrzehnten noch nicht.
Am 3. März 1942 wurde die Wohnungsgemeinnützigkeit nach dem Gesetz aus dem Jahre 1940 zuerkannt. Es kam zu einer Fusion mit dem Spar- und Bauverein Voßwinkel. Das Unternehmen firmierte jetzt „Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Neheim-Hüsten“.
1959 wurde der nach dem Gesetz festzulegende Tätigkeitsbereich der Genossenschaft auf das damalige Amt Hüsten, 1960 auf das damalige Amt Bremen und 1969 auf die Gemeinde Sundern ausgedehnt.
In Arnsberg gründete sich ebenfalls 1900 der „Spar- und Bauverein Arnsberg“, der schon ein Jahr später 213 Mitglieder hatte. 1940 wurde der Name geändert in „Arnsberger Wohnungsgenossenschaft“. Im Dezember 1907 war der „Gemeinnützige Bauverein für den Kreis Arnsberg“ gegründet worden, ab 1940 „Wohnstättengenossenschaft für den Kreis Arnsberg“. Wie schon aus dem Namen hervorgeht, war der gesamte Kreis Arnsberg Tätigkeitsbereich dieses Unternehmens. 1973 kam es zur Fusion dieser beiden Genossenschaften.
Durch die kommunale Neugliederung entstand 1975 die Stadt Arnsberg. Die Verantwortlichen der beiden in der neuen Stadt Arnsberg bestehenden Wohnungsgenossenschaften wurden sich einig, dass es sinnvoll sei, diese zu einer Genossenschaft zu verschmelzen. Da beide Unternehmen auch in der neu gebildeten Stadt Sundern erheblichen Wohnungsbestand hatten, sollte dies auch im Namen zum Ausdruck kommen: Wohnungsgenossenschaft Arnsberg + Sundern eG“.
Zum 1. Januar 1990 wurde das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz abgeschafft. Die Wohnungsgenossenschaft Arnsberg + Sundern eG behielt aber die Grundsätze dieses Gesetzes weitgehend bei. Sie entschloss sich für den Status einer „Vermietungsgenossenschaft“, das heißt sie betreibt nur die Schaffung und Bewirtschaftung eigener Mietwohnungen und die Verwaltung fremder Wohnungen.
Der demographische Wandel und der damit einhergehende Überhang an Wohnraum auf dem heimischen Markt zwingt die Genossenschaft sich von unwirtschaftlichen Objekten zu trennen. Vornämlich sind dies größere Bestände in den Randlagen. Damit verbunden nennt sich das Unternehmen seit November 2012 Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft eG, kurz AWG, und verbindet damit die Ausrichtung auf das Kerngebiet der Stadt. Mit dem Namenszug Wohnungsbaugenossenschaft stellt sie sich den Herausforderungen und wird dem Markt geschuldet ihren Bestand energetisch nachhaltig modernisieren und in der Neubautätigkeit den Wünschen der Wohnungssuchenden gerecht werden.
Am 3. März 1942 wurde die Wohnungsgemeinnützigkeit nach dem Gesetz aus dem Jahre 1940 zuerkannt. Es kam zu einer Fusion mit dem Spar- und Bauverein Voßwinkel. Das Unternehmen firmierte jetzt „Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Neheim-Hüsten“.
1959 wurde der nach dem Gesetz festzulegende Tätigkeitsbereich der Genossenschaft auf das damalige Amt Hüsten, 1960 auf das damalige Amt Bremen und 1969 auf die Gemeinde Sundern ausgedehnt.
In Arnsberg gründete sich ebenfalls 1900 der „Spar- und Bauverein Arnsberg“, der schon ein Jahr später 213 Mitglieder hatte. 1940 wurde der Name geändert in „Arnsberger Wohnungsgenossenschaft“. Im Dezember 1907 war der „Gemeinnützige Bauverein für den Kreis Arnsberg“ gegründet worden, ab 1940 „Wohnstättengenossenschaft für den Kreis Arnsberg“. Wie schon aus dem Namen hervorgeht, war der gesamte Kreis Arnsberg Tätigkeitsbereich dieses Unternehmens. 1973 kam es zur Fusion dieser beiden Genossenschaften.
Durch die kommunale Neugliederung entstand 1975 die Stadt Arnsberg. Die Verantwortlichen der beiden in der neuen Stadt Arnsberg bestehenden Wohnungsgenossenschaften wurden sich einig, dass es sinnvoll sei, diese zu einer Genossenschaft zu verschmelzen. Da beide Unternehmen auch in der neu gebildeten Stadt Sundern erheblichen Wohnungsbestand hatten, sollte dies auch im Namen zum Ausdruck kommen: Wohnungsgenossenschaft Arnsberg + Sundern eG“.
Zum 1. Januar 1990 wurde das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz abgeschafft. Die Wohnungsgenossenschaft Arnsberg + Sundern eG behielt aber die Grundsätze dieses Gesetzes weitgehend bei. Sie entschloss sich für den Status einer „Vermietungsgenossenschaft“, das heißt sie betreibt nur die Schaffung und Bewirtschaftung eigener Mietwohnungen und die Verwaltung fremder Wohnungen.
Der demographische Wandel und der damit einhergehende Überhang an Wohnraum auf dem heimischen Markt zwingt die Genossenschaft sich von unwirtschaftlichen Objekten zu trennen. Vornämlich sind dies größere Bestände in den Randlagen. Damit verbunden nennt sich das Unternehmen seit November 2012 Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft eG, kurz AWG, und verbindet damit die Ausrichtung auf das Kerngebiet der Stadt. Mit dem Namenszug Wohnungsbaugenossenschaft stellt sie sich den Herausforderungen und wird dem Markt geschuldet ihren Bestand energetisch nachhaltig modernisieren und in der Neubautätigkeit den Wünschen der Wohnungssuchenden gerecht werden.
Was Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft als Arbeitgeber auszeichnet
Benefits & Arbeitgeberleistungen
Job-Bike
Tarifvertrag
13. Gehalt
Urlaubsgeld
Vermögenswirksame Leistungen
Mitarbeiterevents
Fort- und Weiterbildung
Familienfreundliches Unternehmen
Mitarbeiterparkplätze
keine Schichtarbeit
Ansprechpersonen bei Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft:
Frau Hagemann
Unternehmensstandorte
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Internetseite
awg-wohnen.de/ -
Internetseite
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