Arbeitszeugnis: Das gilt es zu beachten!

Arbeitszeugnis: Das gilt es zu beachten!

Arbeitszeugnisse sind neben Anschreiben und Lebenslauf wichtiger Bestandteil einer Bewerbung. Dieses offizielle Dokument wird von deinem (ehemaligen) Arbeitgeber ausgestellt und enthält Informationen zu deiner Leistung und deinem Verhalten im Beschäftigungszeitraum. Statt eindeutiger Bewertungen wird jedoch mit „Zeugniscodes“ gearbeitet, die von Bewerbenden nicht immer einfach zu entschlüsseln sind. Unsere Bewerbungsexpertin Sarah Wolff hat uns erklärt, worauf es zu achten gilt.

1. Auf die Form kommts an

Das Arbeitszeugnis sollte auf einem offiziellen Papier des Unternehmens erstellt werden, inklusive Briefkopf, Ausstellungsort und -datum und Unterschrift. Achtet außerdem darauf, dass eure Personalien, die Beschäftigungsdauer und Benennung eurer Funktion im Unternehmen korrekt wiedergegeben werden. Am Schluss dürfen Dank und Wunschformulierung nicht fehlen.

2. Individuell, bitte

Dein Arbeitszeugnis sollte individuell auf dich zugeschnitten sein und möglichst nicht aus Vorlagen zusammenkopiert, schließlich ist es ein wichtiger Bestandteil eures weiteren Arbeitslebens. Scheut euch auch nicht, euren ehemaligen Arbeitgeber um Korrekturen zu bitten, wenn es nötig ist.  Ebenso könnt ihr ihn bitten, es im Zeugnis zu platzieren, wenn ihr euch in einer Sache besonders hervorgetan und/oder etwas geschafft habt, was das Unternehmen richtig weitergebracht hat. Beispiele wirken authentisch und heben sich von der üblichen Zeugnissprache ab. Achtet dabei aber ganz genau auf die Formulierungen. Doppeldeutiges und Floskeln können abwertend wirken.

3. Mit rotem Faden

Ein schlechtes Zeugnis zwischen vielen guten – ok, das kann passieren. Kommt im Vorstellungsgespräch das Thema auf den Tisch, sollte man allerdings eine schlüssige Antwort parat haben. Aber Vorsicht: Schlecht über den alten Arbeitgeber zu reden, das ist absolut tabu. Generell sollte das Zeugnis zu den anderen Dokumenten in der Bewerbungsmappe passen: Finden sich die Tätigkeitsangaben aus dem Zeugnis auch im Lebenslauf wieder? Widersprechen sich Angaben im Anschreiben und Fakten im Zeugnis auch nicht? Hier punktet beim Wunscharbeitgeber der rote Faden. Perfekt, wenn die Zeugnisse eine Steigerung in der beruflichen Entwicklung widerspiegeln. Personaler achten auf das Gesamtbild. Das sollte möglichst stimmig sein.

4. Genau auf die Formulierungen achten

Wenn ihr einen Arbeitgeber im Guten verlasst, dann ist es eher unwahrscheinlich, dass er euch absichtlich abwertend beurteilt. Es kommt tatsächlich vor, dass Einzelne der Zeugnissprache nicht ganz mächtig sind. Umso wichtiger ist, dass ihr aufmerksam seid und im Fall der Fälle das Gespräch sucht und um Korrektur bittet. Fühlt ihr euch zu schlecht bewertet und der ehemalige Arbeitgeber zeigt sich nicht einsichtig, hilft unter Umständen nur der Gang zum Arbeitsgericht. Denn wenn das Zeugnis schlechter als befriedigend ausfällt, hat man gute Chancen, zumindest eine 3 einzuklagen, da der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Leistungen schlechter waren. Im umgekehrten Fall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er beispielsweise statt der 3 eine 2 verdient hat. Den Rechtsanwalt sollte man also im eigenen Interesse erst als letztes Mittel einschalten. Es ist also so eine Sache mit einem richtig schlechten Zeugnis: Gegen schlechte Noten kann man vorgehen oder im Vorstellungsgespräch darauf eingehen. Lässt man ein schlechtes Zeugnis bei der Zusammenstellung der Bewerbung einfach unter den Tisch fallen, ist das ein relativ zuverlässiger Indikator für eine schlechte Leistung.

5. Zeugnissprache – das sind die wichtigsten Vokabeln

5.1 Das steckt hinter der „Zufriedenheit“

In der Schlüsselstelle im Zeugnistext geht es um den Grad der „Zufriedenheit“. Hier die Übersetzung in Schulnoten auf einem Blick:

  • Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit: Sehr gut
  • Stets zu unserer vollen Zufriedenheit: Gut
  • Zu unserer vollen Zufriedenheit: Voll befriedigend
  • Stets zu unserer Zufriedenheit: Befriedigend
  • Zu unserer Zufriedenheit: Ausreichend
  • Insgesamt / im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit: Mangelhaft
  • Hat sich bemüht / hat zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht / führte die übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch: Ungenügend

Überhaupt sind Begriffe wie „stets“, „ausnehmend“, „äußerst“, „immer“ u.ä. immer ein positives Signal, je verallgemeinernd und unkonkret formuliert wird, desto schlechter die Beurteilung.

5.2 Floskeln, Phrasen und was zwischen den Zeilen steht

Grundsätzlich gilt also: Je eindeutiger eine Formulierung, desto weniger Interpretationsspielraum lässt sie zu. Folgende Formulierungsbeispiele werfen jedenfalls kein so gutes Licht auf euch:

Er/Sie war stets gesellig und bei den Kollegen beliebt / war stets ein geschätzter Gesprächspartner
=
Wer bei Firmenpartys die Stimmungskanone und in der Teeküche den Witzbold gibt, wird wohl sonst nicht viel auf dem Kasten haben …

Er/Sie verfügt über ein ausgesprochenes Selbstvertrauen / war tüchtig und konnte sich gut verkaufen
=
Hier holen Sie sich die nervige Arroganz einer Besserwisserin ins Team …

Sie/Er war in der Lage, seine Meinung zu vertreten
=
Teamunfähig und nicht kritikfähig …

Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei
=
Achtung, die Kollegen werden vor dem Vorgesetzten genannt. Gab es da etwa Probleme?

Sie/Er war herzlich und freundlich im Umgang mit dem Team und den Vorgesetzten
=
Flirten und baggern, das konnte man, viel mehr wohl nicht …

Er/Sie arbeitete sehr genau und gewissenhaft
=
Das dauerte aber alles viel zu lange …

Er/Sie erledigte ihre/seine Aufgaben pflichtbewusst und pünktlich
=
Aber nur die, die man ihr auftrug, Eigeninitiative: Fehlanzeige!

Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft Gesundheit, …
=  
Viele Fehlzeiten durch Krankheit.

Du bist weiterhin nicht sicher, ob Du mit Deinem Zeugnis gut dastehst? Dann hilft unsere Bewerbungsberaterin Sarah Wolff mit ihrem professionellem Bewerberservice inklusive Zeugnischeck weiter!


14. März 2023 14.03.23
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